Informationen zum Schutz von Hinweisgebern

Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 171/2023 Sb. über den Schutz von Hinweisgebern (im Folgenden „Gesetz“), das am 1. August 2023 in Kraft getreten ist und im Anschluss an die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erbrachte, entstand für die Gesellschaft EMOS spol. s r.o.  als verpflichtetem Unternehmen unter anderem die Verpflichtung auferlegt, ein internes Meldesystem einzurichten, über das Hinweisgeber die Möglichkeit haben, auf mögliche rechtswidrige Handlungen hinzuweisen, die Merkmale einer Straftat, eines Ordnungswidrigkeitsdelikts oder unethischen Verhaltens, von dessen Begehung der Hinweisgeber im Zusammenhang mit seiner Arbeit oder einer anderen ähnlichen Tätigkeit für die Gesellschaft EMOS spol. s r.o. Kenntnis erlangt hat.

Die Gesellschaft EMOS spol. s r.o. schließt im Sinne von § 9 Abs. 2 Buchstabe a) des Gesetzes die Entgegennahme von Meldungen von Personen aus, die für sie keine Arbeit oder eine andere ähnliche Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 Buchstaben a), b), h) oder i) des Gesetzes (d. h. abhängige Arbeit im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses, Dienstleistung, ehrenamtliche Tätigkeit, Fachpraktikum, Praktikum) für sie ausübt.

Die für die Entgegennahme und Untersuchung von Meldungen zuständigen Personen sind der Personalleiter und der Personalspezialist

Die Meldung sollte Folgendes enthalten:

  • die Bezeichnung der betroffenen Einrichtung
  • die Bezeichnung des betreffenden Verstoßes (so detailliert wie möglich)
  • die Kontaktdaten des Meldenden
  • gegebenenfalls Begleitunterlagen und Beweismittel

Möglichkeiten zur Einreichung einer Meldung über das interne Meldesystem:

  • schriftlich an die Adresse EMOS spol. s r.o., Lipnická 2844, Přerov I – Město, 750 02 Přerov; bitte vermerken Sie auf dem Umschlag: „Nur zur Weiterleitung an die zuständige Person“
  • telefonisch: +420 581 261 128 oder +420 581 261 125 (über telefonische Meldungen wird ein schriftliches Protokoll angefertigt)
  • Per E-Mail: oznameni@emos.cz
  • persönlich: Nach vorheriger Absprache per Telefon oder E-Mail kann ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart werden
  • über die Ethik-Hotline der Legrand-Gruppe (auch anonym) – Signal’Ethic

Der Hinweisgeber kann seine Meldung auch über ein externes Meldesystem einreichen, das vom Justizministerium eingerichtet wurde.

Schutz des Hinweisgebers
Die Gesellschaft EMOS spol. s r.o. ist gesetzlich verpflichtet, den Hinweisgeber und andere in der Meldung genannte betroffene Personen zu schützen. Die zuständigen Personen verarbeiten die personenbezogenen Daten des Hinweisgebers und anderer in der Meldung genannter betroffener Personen gemäß der DSGVO.

Das interne Meldesystem gewährleistet strenge Vertraulichkeit hinsichtlich der Identität des Hinweisgebers sowie der Daten weiterer natürlicher Personen, die in der Meldung genannt werden. Als wichtigste Schutzmaßnahme gilt das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber und andere natürliche sowie juristische Personen (z. B. Kollegen, Helfer des Hinweisgebers, dem Hinweisgeber nahestehende Personen usw.).

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